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Aufhebung Bebauungsplan Sorger Straße

Ortsübliche Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufhebung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „An der Sorger Straße“ der Stadt Adorf/Vogtl.

Der Stadtrat der Stadt Adorf/Vogtl. beschloss in der Sitzung am 26.09.2022 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist, die Einleitung des Satzungsverfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „An der Sorger Straße“ der Stadt Adorf. Der aufzuhebende Bebauungsplan umfasst die Flurstücke T.v. 1741/1, 1738, T.v. 1669, T.v. 1668, 1737 und T.v. 1660 der Gemarkung Adorf sowie als Kompensationsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft die Flurstücke T.v. 1742/7, T.v. 1472/1 und T.v. 1473/1 der Gemarkung Adorf.

Der Beschluss über die Einleitung des Satzungsverfahrens wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Gründe für die Aufhebung der Satzung: Der Bebauungsplan Gewerbegebiet „An der Sorger Straße“ wurde auf Grundlage eines städtebaulichen Vertrages durch einen Investor finanziert. Der Plan ist seit 14.06.2006 rechtskräftig. Eine beginnende Umsetzung ist bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar.

Verfahren: Die Vorschriften des BauGB über die Aufstellung von Bauleitplänen gelten gemäß § 1 Abs. 8 BauGB auch für die Aufhebung. Somit ist für die Aufhebung eines rechtswirksamen Bebauungsplanes ein Aufhebungsverfahren erforderlich, für das die gleichen Verfahrensregeln gelten, wie für die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan ist also im regulären Verfahren, einschl. Umweltprüfung, Umweltbericht sowie einer abschließenden zusammenfassenden Erklärung aufzuheben.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit).

Zu diesem Zweck liegt die Kurzbegründung in der Zeit vom 20.10.2022 bis einschließlich 21.11.2022 in der Stadtverwaltung Adorf/Vogtl., Markt 3, Bauamt, 2.OG,08626 Adorf/Vogtl. während folgender Sprechzeiten öffentlich aus:

Dienstag                   9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag              9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag                       9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sollte es während der Auslegungszeit aufgrund der besonderen Regelungen infolge der Corona-Pandemie Beschränkungen der Öffnungszeiten geben müssen, weisen wir darauf hin, dass zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung eine vorherige Terminvereinbarung unter 037423 / 575-34 zwingend erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen werden zusätzlich während der Auslegungsfrist (vom 20.10.2022 bis einschließlich 21.11.2022) gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB in das Internet eingestellt und können auf dem Internetportal der Stadt Adorf/Vogtl. unter www.adorf-vogtland.de unter Aktuelles sowie über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.

Zeitgleich werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 1 i.V.m. §4a Abs. 2 BauGB sowie die Nachbarkommunen nach §2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Abbildung: Planzeichnung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „An der Sorger Straße“, genordet, ohne Maßstab

Abbildung: Lageplan mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Gewerbegebiet „An der Sorger Straße“, genordet, ohne Maßstab

Adorf/Vogtl. 05.10.2022


Rico Schmidt
Bürgermeister