Skip to content

Wahlen 2024

Im Jahr 2024 finden mehrere Wahlen statt, zu denen Sie hier das Wichtigste erfahren.

  • Kommunalwahl und EU-Wahl am 09.06.2024
  • Landtagswahl am 01.09.2024

Zunächst wird es nähere Informationen zu den Wahlen am 09.06.2024 geben. Neben der Wahl zum Europäischen Parlament werden an diesem Tag ein neuer Adorfer Stadtrat, der vogtländische Kreistag und die Ortschaftsräte in Gettengrün, Leubetha und Rebersreuth neu gewählt. 

Zulassung von Wahlvorschlägen

In öffentlicher Sitzung am 10.04.2024 ließ der Gemeindewahlausschuss sämtliche eingereichten Wahlvorschläge zu. Mehr dazu hier...

Termine

  • 04.04.2024  -  Ende Einreichung Wahlvorschläge (18.00 Uhr)
  • 10.04.2024  -  Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge 
  • 08.05.2024  -  Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge (Stadtbote)
  • 11.05.2024  -  Beschwerdefrist Zulassung/Zurückweisung
  • 20.-24.05.24 - Einsichtnahme Wählerverzeichnis
  • 07.06.2024  -  letzter Tag Briefwahlbeantragung (18.00 Uhr)
  • 09.06.2024  -  Wahl (8.00-18.00 Uhr)

Leistung von Unterstützungsunterschriften

Wegen Fristablauf besteht keine Möglichkeit zur Leistung von Unterstützungsunterschriften mehr.

Informationen für EU-Bürger und Auslandsdeutsche

Es gelten unterschiedliche Vorschriften. In Adorf wohnhafte EU-Bürger können hier an der EU-Wahl teilnehmen, wenn sie die Eintragung ins Wählerverzeichnis beim Einwohnermeldeamt beantragen. Für die Kommunalwahl sind EU-Bürger von Amts wegen im Wählerverzeichnis eingetragen, sofern sie mindestens drei Monate in Adorf gewohnt haben.

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben und ihren letzten Wohnsitz in Deutschland in Adorf hatten, können sich auf Antrag ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Den Antrag finden Sie hier.

Gemeindewahlausschuss

Nähere Informationen zum Gemeindewahlausschuss finden Sie hier.

Datenübermittlungen an Parteien

Nach dem Bundesmeldegesetz haben Parteien im Vorfeld von Wahlen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Übermittlung von Einwohnermeldedaten. Wenn Sie dies nicht wollen, können Sie einer Übermittlung von Sie betreffenden Daten widersprechen. Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist gebührenfei und hat ihm Meldeamt zu erfolgen (Formular hier).

Wahlalter

Für die EU-Wahl wurde das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt. Bei der Kommunalwahl haben weiterhin nur Volljährige das Wahlrecht.

Ansprechpartnerin für die Durchführung der Wahl ist die Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses Antje Goßler (Tel. 037423 57513, hauptamt@adorf-vogtland.de).