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Ersatzpapiere bei Verlust

Wenn Teil I oder Teil II Ihrer Zulassungsbescheinigung verloren gehen oder gestohlen werden, müssen Sie sich entsprechende Ersatzdokumente ausstellen lassen. Verlieren Sie hingegen Ihren Fahrzeugschein oder Ihren Fahrzeugbrief oder werden diese Dokumente gestohlen, erhalten Sie als Ersatz die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und II.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 04.01.2024

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