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Druckluftarzt/-ärztin, Ermächtigung beantragen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Ermächtigung oder Folgeermächtigung zur Durchführung ärztlicher Untersuchungen und Maßnahmen nach der Druckluftverordnung (DruckLV)

Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten ärztliche Untersuchungen und Maßnahmen nach der Druckluftverordnung (DruckLV) durchführen?

Behördliche Ermächtigungen von Ärztinnen und Ärzten sind nach der Druckluftverordnung vorgesehen.

Wenn Sie über die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde sowie Fachkenntnisse bezüglich der Arbeiten in Druckluft besitzen, können Sie für diese Tätigkeiten bei der zuständigen Stelle die behördliche Ermächtigung als Ärztin oder Arzt nach der Druckluftverordnung (DruckLV) beantragen.

Die Ermächtigungen haben bundesweite Gültigkeit. Diese werden für den Freistaat Sachsen durch die Landesdirektion Sachsen vorgenommen.

Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Wohnort.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 53

Voraussetzungen

  • erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde
  • Fachkenntnisse bezüglich der Arbeiten in Druckluft
  • Ermächtigung durch die zuständige Stelle

Die Fachkenntnisse weisen Sie nach, indem Sie erfolgreich an einem geeigneten Kurs teilnehmen. Spätestens alle fünf Jahre müssen Sie einen Aktualisierungskurs absolvieren. Weiterführende Informationen finden Sie unter "Weitere Informationen - Arbeitsmedizin".

Verfahrensablauf

Stellen Sie Ihren Antrag auf Ermächtigung schriftlich bei der zuständigen Stelle.

  • Sobald Ihre Antragsunterlagen vollständig vorliegen, nimmt die zuständige Stelle die Prüfung vor, gegebenenfalls fordert sie weitere Unterlagen an.
  • Die zuständige Stelle prüft den eingegangenen Antrag und stellt gegebenenfalls Nachforderungen zur Nachreichung fehlender oder mangelhafter Unterlagen.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie über das Ergebnis einen schriftlichen Bescheid.

Erforderliche Unterlagen

  • Qualifikations-/Kursnachweis

gegebenenfalls:

  • eigene Drucklufttauglichkeitsbescheinigung
  • Kopie der Approbationsurkunde
  • Kopie über Nachweis der Gebietsbezeichnung
  • Nachweis über Ihr Tätigwerden auf einer Druckluftbaustelle nach § 12 Druckluftverordnung

Frist/Dauer

  • Geltungsdauer: 5 Jahre (Folgeermächtigung auf Antrag vor Ablauf)
  • Aktualisierung der Fachkenntnisse: alle 5 Jahre durch entsprechende Kursteilnahme

Hinweis: Die Ermächtigung wird für die beantragten ärztlichen Untersuchungen und weitere Maßnahmen für fünf Jahre bzw. für die Dauer durchzuführender Druckluftarbeiten auf einer Baustelle erteilt.

Kosten

Verfahrensgebühr (Erst- und Folgeermächtigung): EUR 60,00 bis 150,00

Rechtsgrundlage

§ 13 Druckluftverordnung (DruckLV) – Ermächtigte Ärzte

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 19.09.2024

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