Kommunale Prävention, Förderung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Projekte und Maßnahmen nach der Richtlinie "Kommunale Prävention" (RL KommPräv), Nr. 07774
Der Freistaat Sachsen unterstützt Städte, Gemeinden und Landkreise, die vor Ort präventive Strukturen schaffen und vorbeugende Projekte und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung umsetzen möchten. Die Förderung wird auf Antrag als Zuschuss gewährt.
Welche Vorhaben können gefördert werden?
Präventionsprojekte, die unmittelbar oder mittelbar zur Vorbeugung von Kriminalität und zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beitragen. Priorität haben dabei Projekte und Maßnahmen, die
- sich als Erfordernis aus aktuellen Kriminalitätslagebildern und kriminalgeografischen Entwicklungen ableiten
- dazu beitragen, kriminalpräventive Tendenzen zur erkennen und Ansätze für Präventionsstrategien zu entwickeln
- der Vernetzung von Akteuren oder Aktivitäten mit dem Ziel dienen, Initiativen, Finanzen und Personal sinnvoll und ressourcenschonend zu bündeln
- unmittelbar durch die kommunalpräventiven Gremien vor Ort geplant und umgesetzt werden oder
- im Rahmen einer Evaluation eine Erfolgskontrolle der Präventionsarbeit ermöglichen.
Konditionen
Art der Förderung
nichtrückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe
- bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben
- im Ausnahmefall: Festbetrag
Höchstbetrag:
festzulegen je Vorhaben im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
Voraussetzung ist das Erbringen eines Eigenanteils durch die Kommune.
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Zuständige Stelle
Landespräventionsrat im Freistaat Sachsen, Geschäftsstelle
Voraussetzungen
- Antragsberechtigte: kommunale Gebietskörperschaften einschließlich ihrer Eigenbetriebe.
- Zuwendungsempfänger: Weiterleitung an nicht-staatliche Organisationen möglich
Weitere Voraussetzungen
- Es handelt sich um Projekte und Maßnahmen im Freistaat Sachsen.
- Die vorherige Beratung durch den Landespräventionsrat ist erfolgt.
Verfahrensablauf
Vereinbaren Sie im ersten Schritt einen Beratungstermin mit der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates.
- Die für den Antrag notwendigen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24.
- Füllen Sie den Antrag aus, beantragen Sie gegebenenfalls den vorzeitigen Beginn. Die vollständig ausgefüllten Vordrucke reichen Sie mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates ein.
- Nach der Prüfung erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- ausführliche Projektbeschreibung, orientiert an den Beccaria-Standards zur Qualitätssicherung kriminalpräventiver Projekte
- Ausgaben- und FInanzierungsplan
Die zuständige Stelle ist berechtigt, weitere Unterlagen anzufordern.
Frist/Dauer
- Antragstellung: 31.08. bis 15.10. des laufenden Jahres für das Folgejahr
- Vorhabensbeginn: nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides (vorzeitiger Beginn auf Antrag)
Kosten
für die Antragstellung: keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 21.06.2022
Zuständige Dienststelle
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