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Gymnasium, Leistungserhebung zur Anmeldung ohne Bildungsempfehlung beantragen

Allgemeine Informationen

An der Leistungserhebung nimmt Ihr Kind teil, wenn die Bildungsempfehlung den Besuch einer Oberschule vorsieht, Ihre Tochter oder Ihr Sohn aber dennoch das Gymnasium besuchen möchte. Dazu melden Sie Ihr Kind an dem Gymnasium Ihrer Wahl an.

Die Leistungserhebung findet an dem Gymnasium statt, an dem Sie Ihr Kind angemeldet haben.

Hinweis: Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium kann auch noch am Ende des Schuljahres erteilt werden, wenn eine so deutliche Leistungssteigerung gezeigt wird, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Zuständige Stelle

Gymnasium, an dem Ihr Kind angemeldet ist

Voraussetzungen

  • Bildungsempfehlung in der vierte Klasse für die Oberschule oder
  • Schüler der Klassenstufe vier einer nicht staatlich anerkannten Grundschule oder allgemeinbildenden Förderschule in freier Trägerschaft

Verfahrensablauf

Beantragung

Antrag auf Annahme Ihres Kindes bei dem Gymnasium Ihrer Wahl. Die Prüfungen finden an zentral festgelegten Terminen statt.

Leistungserhebung

Als Leistungserhebung wird eine schriftliche Prüfungsarbeit angefertigt, welche die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht zu gleichen Teilen umfasst.

  • Die Arbeitszeit beträgt 60 Minuten.
  • Die Bewertung erfolgt ohne Benotung.
  • Das Ergebnis der Leistungserhebung wird den Eltern in dem verpflichtenden Beratungsgespräch mitgeteilt.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

  • Anmeldung am Gymnasium: bis 01.03.2024
  • schriftliche Leistungserhebung: 05.03.2024
  • schriftlicher Nachtermin bei Vorliegen eines wichtigen Verhinderungsgrundes: 13.03.2024
  • Mitteilung des Ergebnisses im Rahmen des Beratungsgespräches

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024

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