Vermittlerregister, Änderungen mitteilen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Eintragung in das Vermittlerregister nach § 11a der Gewerbeordnung (GewO) und Erteilung einer Registrierungsnummer
Als selbstständiger Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter) oder Versicherungsberater benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis, um dieser Tätigkeit nachgehen zu können. Zusätzlich ist eine Eintragung in das Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammern (IHK) erforderlich.
Wenn Sie in das Register eingetragen sind und sich Ihre Firmendaten geändert haben, so müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen IHK mitteilen.
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Verfahrensablauf
Folgende Daten und Angaben werden im Vermittlerregister erfasst:
- Familienname und Vorname
Hinweis: Ist der Eintragungspflichtige eine juristische Person, so werden auch der Familienname und Vornamen der natürlichen Personen gespeichert, die in der Geschäftsführung für die Vermittlertätigkeiten zuständig sind.
- das Geburtsdatum,
- die Firma,
- Personenhandelsgesellschaften, in denen der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist,
- ob der Eintragungspflichtige als Versicherungsmakler
- mit Erlaubnis oder
- mit Erlaubnisbefreiung als produktakzessorischer Versicherungsmakler tätig ist,
- ob der Eintragungspflichtige als Versicherungsvertreter
- mit Erlaubnis,
- als gebundener Versicherungsvertreter,
- mit Erlaubnisbefreiung als produktakzessorischer Versicherungsvertreter tätig ist,
- ob der Eintragungspflichtige als Versicherungsberater mit Erlaubnis tätig wird,
- die betriebliche Anschrift,
- die Bezeichnung und die Anschrift der zuständigen Registerbehörde,
- die Registrierungsnummer,
- bei einem Versicherungsvertreter, der keiner Erlaubnis bedarf (gebundener Versicherungsvertreter) das oder die haftungsübernehmenden Versicherungsunternehmen,
- die Bezeichnung der Staaten der Europäischen Union und der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum, in denen der Versicherungsvermittler beabsichtigt tätig zu werden sowie bei Bestehen einer Niederlassung, deren Geschäftsanschrift sowie die gesetzlichen Vertreter dieser Niederlassung.
Achtung!
- Wenn sich Ihre Daten geändert haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen IHK mitteilen.
- Gebundene Versicherungsvertreter die vom haftungsübernehmenden Versicherungsunternehmen in das Vermittlerregister eingetragen wurden, müssen Änderungen gegenüber dem eintragenden Unternehmen mitteilen.
Erforderliche Unterlagen
Bitte benutzen Sie für Ihre Änderungsmitteilung – wenn verfügbar – Formulare der IHK, in deren Bezirk Ihr Gewerbebetrieb seinen Hauptsitz hat. Weitere Unterlagen können je nach Änderung notwendig sein.
Frist/Dauer
keine
Kosten
- Registereintragung: EUR 25,00
- Registerlöschung: EUR 25,00
- Änderung der Registerdaten: EUR 30,00 (Auslandsmeldungen: 20,00 EUR)
- Schriftliche Auskunft (In- und Ausland): EUR 20,00
Rechtsgrundlage
- § 34d Absatz 7 Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 e Gewerbeordnung (GewO)
- § 11a Gewerbeordnung (GewO) – Vermittlerregister
- §§ 5 bis 7 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
Freigabevermerk
Sächsische Industrie- und Handelskammern. 08.03.2019
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.