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Beschwerde gegen Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors

Allgemeine Informationen

Sie halten eine Entscheidung eines Unternehmens des Finanzdienstleistungssektors, beispielsweise einer Bank, einer Bausparkasse oder einer Versicherung, für fehlerhaft? Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) können Sie sich über diese Entscheidung beschweren.

Die BaFin ist weder Schiedsstelle noch Gericht. Sie fällt daher keine verbindlichen Entscheidungen über einzelne Rechtsfälle. Sie können dort nur Beschwerden über einen möglichen Missstand in einem Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors einbringen.

Zuständige Stelle

 Finanzombudsstellen

Voraussetzungen

  • Das betroffene Unternehmen muss der Aufsicht der Bundesanstalt unterliegen.
  • Die Beschwerde darf keine gesetzliche Kranken-, Unfall-, Rentenversicherung oder kommunale Schadensausgleiche betreffen.
  • Es darf sich nicht um eine Anfrage handeln, die auf eine allgemeine Rechtsberatung abzielt.

Verfahrensablauf

Sie können die Beschwerde per Brief, Fax oder E-Mail einlegen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) empfiehlt, die Beschwerde schriftlich einzulegen, da sie Kopien der wesentlichen Unterlagen benötigt. Die BaFin stellt dafür online Formulare bereit.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Beschwerde, gegebenenfalls Online-Formular
  • Kopien der Unterlagen, die zum Verständnis der Sache beitragen (zum Beispiel Verträge, Abrechnungen, Versicherungsschein, Schriftwechsel)

Richtet sich Ihre Beschwerde gegen eine Versicherung oder eine Bank, können Sie die entsprechenden Online-Beschwerdeformulare nutzen.

Frist/Dauer

keine

Kosten

  • Verfahrensgebühr: keine
  • Unkosten (etwa für Porto, Telefonate und Vertretung)

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 12.06.2024

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