Meldeamt-Infos
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig!
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Hintergrundinformationen:
Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung). Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip "eine Person - ein Pass", das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.
Hier geht's zur BMI Pressemitteilung ...
Einziehung deutscher Reisedokumente bei der Einreise nach Großbritannien
Das Auswärtige Amt hat auf einen Bericht der Deutschen Botschaft London hingewiesen, wonach jährlich ca. 800 – 900 deutsche Pässe und Personalausweise von der britischen Grenzbehörde UK Border Agency (UKBA) bei Einreise nach Großbritannien eingezogen werden. In vielen Fällen handelt es sich bei den von der UKBA eingezogenen Dokumenten um Pässe oder Personalausweise, die in der Vergangenheit als verloren oder gestohlen gemeldet wurden und bei denen das Wiederauffinden durch den Pass- bzw. Personalausweisinhaber nicht gemeldet wurde. Zwar wird den Personen trotz Einziehung in den meisten Fällen die Einreise nach Großbritannien gestattet, sie erhalten aber den Hinweis, sich bei der Deutschen Botschaft ein Rückkehrdokument zu besorgen. Auf diese Weise werden jährlich mehrere
hundert Ausweisdokumente eingezogen und die Betroffenen zur Beantragung eines Ersatzpapiers an die Botschaften verwiesen, obwohl diese Dokumente gültig sind.
Gerade vor dem Hintergrund der in diesem Sommer stattfindenden olympischen Spiele in London und dem damit verbundenen zu erwartenden hohen Besucheraufkommen wird befürchtet, dass es zu einem Anstieg derartiger Fälle kommen könnte.
Aus diesem Grund daher an dieser Stelle noch einmal der Hiniweis: Es ist unbedingt erforderlich, die Pass- und Personalausweisbehörde darüber zu informieren, wenn ein als verloren gemeldetes Personaldokument wiedergefunden wurde, um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise in andere Staaten zu vermeiden.